AGB Deutschland/Österreich
Verkaufs- und Lieferbedingungen der LS Solution (gültig ab: 29.01.2018)
1. Allgemeines (Geltungsbereich, abweichende Bedingungen, Angebote, Nebenabreden)
1.1
Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden
Bedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrags unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Käufer deren
Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere auch für alle – auch
mündliche, insbesondere telefonische – abgeschlossenen Folgegeschäfte.
1.2
Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden LS Solution
gegenüber nur wirksam, wenn LS Solution diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen
des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn LS Solution in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferungen bzw.
Übergabe an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Selbst wenn LS Solution auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der
Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3
Angebote von LS Solution sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von LS Solution oder Lieferung
bzw. Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer zu Stande. Bestellungen oder Aufträge kann LS Solution innerhalb von 14
Tagen nach Zugang annehmen.
1.4
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen LS Solution und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag,
einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von LS Solution vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich
unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht
jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen
Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von
Geschäftsführern oder Prokuristen sind Mitarbeiter von LS Solution nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen.
Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung,
insbesondere per Email, nicht ausreichend.
1.5
Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person und der Vertragsabschluss weder seiner
gewerblichen, noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB).
2. Leistung, Beschaffenheitsvereinbarung
2.1
LS Solution wird den Kaufgegenstand in vertragsgemäßem Zustand an den Kunden übergeben. Eine Übereignung erfolgt nach
Maßgabe der Regelungen in § 8 (Eigentumsvorbehaltsregelung).
2.2
Der Zustand eines neuen Kaufgegenstands ist vertragsgemäß, wenn er der vereinbarten Spezifikation entspricht; andere
Aussagen und Dokumente sind für die Beschaffenheit unerheblich.
2.3
Angaben seitens LS Solution zum Gegenstand der Lieferung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und
technische Daten) sowie unsere Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
sondern Beschreibungen oder Kennzeichnen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen,
die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Chemikalien
durch gleichwertige Chemikalien sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck nicht
beeinträchtigen.
2.4
Eine von den vorstehenden Bedingungen abweichende Beschaffenheitsvereinbarung sowie die Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit des Kaufgegenstandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Preise und Zahlung
3.1
Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden
gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen, Zoll sowie
Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Ist nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Lieferungen frei Haus. Bei
Aufträgen unter einem Warenwert von 350,00 € sind vom Kunden die Frachtkosten jedoch selbst zu tragen. Wünscht ein Kunde
eine schnelle oder andere Versandart der Ware, gehen die Mehrkosten stets zu Lasten des Käufers.
3.2
Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von LS Solution zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach
Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei der Lieferung gültigen Listenpreise von LS Solution.
3.3
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen netto zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei LS Solution
3.4
Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge am Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges
bleibt unberührt.
3.5
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur
zulässig, soweit Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
3.6
LS Solution ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu
erbringen, wenn LS Solution nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers
wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen seitens LS Solution durch den
Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt)
gefährdet wird.
3.7
Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Zahlungen werden auch bei abweichender Tilgungsbestimmung des
Käufers ausschließlich nach § 366 BGB verrechnet.
3.8
Rücksendungen sind vorher mit LS Solution schriftlich zu vereinbaren und benötigen die Zustimmung. Rücksendekosten sind
vom Käufer zu tragen. Entsteht eine Teilrücksendung unter einem geschlossenen Karton (12 Flaschen) wird ein
Mindermengenzuschlag von maximal 25,00 € erhoben.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1
Von LS Solution in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass
ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt und vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen
sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport
beauftragten Dritten.
4.2
LS Solution kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Lieferungsfristen oder
eine Verschiebung von Lieferterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen LS
Solution gegenüber nicht nachkommt.
4.3
LS Solution haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerung, soweit diese durch höhere Gewalt oder
sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörung aller Art, Schwierigkeiten in
der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften,
Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, nicht richtige
oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die LS Solution nicht zu vertreten hat. Sofern solche
Ereignisse LS Solution die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von
vorübergehender Dauer ist, ist LS Solution zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer
verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist,
kann er durch unverzüglich schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
4.4
Gerät LS Solution mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die
Haftung von LS Solution auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
4.5
Bei einer Verpackungsgröße von unter 6 Liter behält sich LS Solution vor einen Mindermengenzuschlag von max. 25,00 € zu
erheben.
5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang
5.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Linsengericht, soweit nichts anderes bestimmt ist.
5.2
Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von LS Solution.
5.3
Die Gefahr geht mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden, oder mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den
Transporteur auf den Kunden über. [Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder LS Solution zusätzliche Leistungen, wie
Transport, übernommen hat. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich die Leistung aus sonstigen
Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über.]
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
6. Gewährleistung
6.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Verfallsdaten der Produkte können die Gewährleistungsfrist verkürzen.
6.2
Die Käufer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;
anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.3
LS Solution leistet nach ihrer Wahl für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle des
Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
angemessen mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.4
Will der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.
Will der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist; der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn LS
Solution die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6.5
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand auf Verträglichkeit mit den angewandten Stoffen hin auf kleinen Teilflächen zu
testen. Unterlässt der Käufer einen solchen Verträglichkeitstest, hat er für die daraus entstehenden Schäden einzustehen. LS
Solution gewährleistet nur eine einwandfreie Qualität des Kaufgegenstandes, nicht aber den Ausschluss von etwaigen
Misserfolgen oder Schäden bei der Anwendung.
7. Haftung; Schadens-, Aufwendungsersatz
7.1
Die Haftung LS Solutions auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
7.2
LS Solution haftet nicht
a) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) Im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um
eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen,
mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des
Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des
Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
7.3
Soweit LS Solution gemäß 7.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die LS
Solution bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der
Umstände, die LS Solution bekannt waren oder die LS Solution hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind
außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise
zu erwarten sind.
7.4
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von LS Solution für Sachen- oder Personenschäden auf einen
Betrag von € 1,25 Mio. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung oder
Haftpflichtversicherung von LS Solution) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.
7.5
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von LS Solution
7.6
Soweit LS Solution technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte und Beratung nicht zu dem von ihr
geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung.
7.7
Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von LS Solution wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
LS Solution behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer offenen
Geschäftsbeziehung vor.
8.2
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt LS Solution bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihn durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. LS
Solution nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung zwar weiterhin ermächtigt. LS
Solution behält sich aber vor, die Ermächtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald eine
Zahlungsgefährdung vorliegt bzw. der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. Der Kunde ist verpflichtet, LS Solution alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
8.3
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen von LS Solution
ohne LS Solutions Zustimmung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen LS Solution und dem Kunden ist
Linsengericht. LS Solution ist berechtigt, den Kunden aber auch an seinem Firmensitz zu verklagen.
9.2
Die Beziehungen zwischen LS Solution und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (EGBGB) und der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG).
9.3
Soweit Regelungen dieses Vertrages oder Regelungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sind, bleiben die
übrigen Regelungen trotzdem wirksam. Es gelten sodann diejenigen rechtlichen Regelungen als wirksam vereinbart, welche die
Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und mit dem Zweck dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für Regelungslücken.
9.4
Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass LS Solution Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28
Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und für die Vertragserfüllung an Dritte (z. B.
Versicherungen/Transporteure) übermittelt.
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
(nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte
sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“).
Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die
Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher
LS Solution
Stefan Liehm
Wilhelmstraße 2
63589 Linsengericht
06051- 5330843
Info@ls-solution.eu
Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als
„Nutzer“).
Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im
Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt,
insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-
Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der
physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen
Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im
Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne
Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern
diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen
unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen
Person zugewiesen werden.
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen
Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten,
insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen,
Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder
gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene
Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die
Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von
Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen
und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige
Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten
erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und
der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit
und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch
Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung
der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von
Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den
Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren,
entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art.
25 DSGVO).
Die Musik wurde geliefert von https://www.musicfox.com/info/kostenlose-gemafreie-musik.php#links